Meyer Consulton
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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Meyer Consulton · Jan Meyer · St. Gallen · Stand: Juni 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungs-, Projekt- und Schulungsleistungen, die Jan Meyer (nachfolgend «Auftragnehmer») unter dem Namen Meyer Consulton erbringt.

Diese AGB gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (B2B). Sie gelten nicht für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzrechts.

Mit der Erteilung eines Auftrags (schriftlich oder per E-Mail) akzeptiert der Auftraggeber diese AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, oder
  • Beginn der Leistungserbringung nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber.

Als «schriftlich» gilt auch die Kommunikation per E-Mail.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Zusatzleistungen, die nicht im vereinbarten Umfang enthalten sind, werden separat nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, sofern dies mit dem Auftraggeber nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Dienstleistungs- vs. Werkvertrag: Sofern nicht anders vereinbart, handelt es sich bei Beratungsleistungen um einen Dienstleistungsvertrag (kein Erfolg geschuldet). Bei Projekten mit klar definiertem Ergebnis (z.B. Systemkonfiguration, Schulungsunterlagen) gilt ein Werkvertrag.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu Mehrkosten führen.

5. Vergütung und Spesen

5.1 Tagessätze

Die Vergütung erfolgt auf Basis der vereinbarten Tagessätze oder Pauschalpreise gemäss Angebot. Angaben in CHF oder EUR werden im Angebot spezifiziert. Reise- und Wartezeiten ab 1 Stunde werden zum halben Tagessatz verrechnet.

5.2 Spesen

Reisekosten (Bahn 1. Klasse oder km-Pauschale), Übernachtungen und sonstige projektbezogene Auslagen werden zum Selbstkostenpreis zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 5% in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.

5.3 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 30 Tagen netto nach Rechnungsdatum zahlbar, ohne Abzug. Bei Projekten ab 10 Arbeitstagen ist eine Anzahlung von 30% des Auftragswertes bei Vertragsschluss fällig.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. geschuldet. Der Auftragnehmer behält sich vor, laufende Arbeiten bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen zu unterbrechen.

5.4 Preisanpassung

Bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten behält sich der Auftragnehmer eine jährliche Anpassung der Tagessätze um maximal 5% vor.

6. Rechte am Arbeitsergebnis

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen (Dokumentationen, Skripte, Konfigurationen).

Der Auftragnehmer behält das Recht, allgemeine Methoden, Konzepte und nicht kundenspezifisches Know-how aus Projekten für andere Auftraggeber zu verwenden.

Vor vollständiger Bezahlung verbleiben alle Rechte an den Arbeitsergebnissen beim Auftragnehmer.

7. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der anderen Partei — insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen und Kundendaten — vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und 3 Jahre darüber hinaus. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder dem Empfänger nachweislich bereits bekannt waren.

Auf Wunsch des Auftraggebers wird eine separate Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abgeschlossen.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

Die Haftung des Auftragnehmers ist in jedem Fall auf den Auftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Sicherheitskopien seiner Daten und Systeme zu erstellen, bevor Arbeiten des Auftragnehmers in Produktivsystemen durchgeführt werden.

9. Kündigung

Laufende Aufträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Kalendertagen schriftlich gekündigt werden, sofern kein anderes Vorgehen vereinbart wurde.

Bereits erbrachte Leistungen werden zum vereinbarten Tagessatz verrechnet. Durch den Auftragnehmer ohne Verschulden des Auftraggebers veranlasste Mehrkosten (z.B. gebuchte Reisen) sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

10. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschliesslich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses und gemäss der Datenschutzerklärung von Meyer Consulton sowie dem Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG).

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist St. Gallen, Schweiz.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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